Zunächst ist zu beachten, um welche Gebäudenutzung es sich handelt. Es wird unterschieden in der Nutzungsart Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Wir erstellen Energieausweise für Wohngebäude, vermitteln Ihnen gerne auf Anfrage einen Aussteller für Nichtwohngebäude.
Weitere Informationen beziehen sich grundsätzlich auf die Nutzungsart Wohngebäude.
2 Ausführungen sind zulässig. Mit einigen Einschränkungen haben Sie grundsätzlich freie Wahl zwischen beiden Ausführungen. Gerne können Sie einfach unter 0175-8257080 anrufen, oder
oder sich auf dieser Seite weiter informieren.
In manchen Fällen, ist kein Ausweis erforderlich. Dazu zählen u.a.
Für andere Fälle ist der Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) Abschnitt 5 erforderlich, es sei denn, es trifft eine weitere Befreiungsoption nach § 1 Absatz 3 zu. Diese sind eher selten und daher hier nicht weiter beschrieben.
Auf Wunsch können wir Ihnen ein Dokument erstellen, um es als Nachweis für unterschiedlichste Zwecke vorlegen zu können.
Der Energieausweis auf Grundlage des rechnerischen Energiebedarfs - Bedarfsausweis
Der Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauch - Verbrauchsausweis
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Unabhängig ob Bedarfsausweis oder nach Verbrauch, beide sind 10 Jahre gültig
Kann der Energieausweis vor Ablauf erneuert werden?
Auf Wunsch kann jederzeit ein neuer Energieausweis erstellt werden. Der bisherige verliert dann automatisch seine Gültigkeit. Sinnvoll ist diese Option, wenn durch Modernisierung einzelner Bauteile der Bedarf sinkt, oder durch ein verändertes Nutzerverhalten ein geringer Verbrauch entstanden ist.
Kann ein Energieausweis für eine einzelne Wohnung eines Gebäude mit mehreren Wohnungen erstellt werden?
Nein, ein Energieausweis ist laut Vorgabe immer für ein Gebäude zu erstellen.
Was muss bei Inseraten zur Vermietung oder Verkauf angegeben werden?
Dies ist im § 16a der EnEV geregelt. Anzugeben sind demnach:
Wie wird die Gebäudenutzfläche errechnet?
Die Gebäudenutzfläche wird anhand einer Berechnungsvorschrift der Energieeinsparverordnung aus dem beheizten Gebäudevolumen errechnet. Für Verbrauchsausweise ist eine vereinfachte Berechnung über die Wohnfläche multipliziert mit vorgegebenen Faktoren zulässig. Grundsätzlich ist die Gebäudenutzfläche ist in der Regel größer als die Wohnfläche.
Durch gesetzliche Anforderungen ist für eine qualifizierte und rechtlich einwandfreie Erstellung von öffentlich rechtlichen Energieausweisen eine Inspektion des Gebäude vom Aussteller unumgänglich. Ebenso ist bei einer Energieberatung die Inspektion des Gebäude zwingende Voraussetzung.
Somit ist durch die Kombination der Beauftragung nur ein Vor-Ort-Termin erforderlich und dank modernster Betriebsausstattung die Erstellung des Energieausweis nahezu ohne zusätzlichen Aufwand möglich.
Dieses Angebot gilt für die gleichzeitige Beauftragung von einen Energieausweis und eine von der Bafa* geförderte Energieberatung.
Preise für einen Energieausweis hängen vom Aufwand ab. Es gibt vielfältige Faktoren die den Preis beeinflussen. Natürlich erhalten Sie auf Anfrage ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
* Bafa = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle