Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit bereits mehreren Jahren ist geplant, durch eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Ordnungsrechts und Zusammenführung von

  • dem Energieeinspargesetz EnEG
  • der Energieeinsparverordnung EnEV
  • und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG

das Gebäudeenergiegesetz GEG zu verabschieden.

Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Herbst 2018 verabschiedet werden soll.

 

Durch die bisherigen Gesetze bzw. Verordnung geltenden energetische Anforderungen sollen weiter fort bestehen. Insgesamt wird es wenig Änderungen ergeben.  Lediglich werden energetischen Anforderungen an Gebäude vom EnEG und der EnEV sowie die Anforderungen des EEWärmeG  einheitlich in einem Anforderungssystem für Neubauten zusammengefasst.

 

November 2018

Der Gesetzentwurf für das GEG steht und ist von den zuständigen Ministerien abgezeichnet. Nach Forderung der EU, muss die Regierung spätesten Anfang 2019 definiert haben, was denn nun ein Nahezu-Null-Emissions-Gebäude ist. Bis 2021 müssen alle neuen Gebäude diesen Standard erfüllen.

Grundlegende Verschärfungen sind nicht zu erwarten, genauso wenig wird es Innovation geben oder mehr Verbindlichkeit und auch auf weniger Auslegungsspielraum werden die Akteure verzichten können.