Günstig, soll er sein ...

Wenn der Preis für Sie im Vordergrund steht, dann kann mit wenig Aufwand und in Abhängigkeit Ihres Gebäudes ein Energieausweis nach Verbrauch erstellt werden. Ob Ihr Gebäude für den Verbrauchsausweis geeignet ist, lässt sich mit folgenden 3 Aussagen schnell beantworten:

  • mindestens  5  Wohnungen im Gebäude
oder
  • Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt 
oder
  • Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet oder bei Erstellung vor 1977 bereits so ausgeführt

Wenn mindestens 1 Aussage zutreffend ist, brauchen Sie jetzt nur noch einige Unterlagen und Daten Ihres Gebäudes. Andernfalls ist eventuell der Bedarfsausweis notwendig, den wir natürlich auch erstellen. Weitere Informationen weiter unten. Nun noch einige Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Daten.

 

Verbrauchsdaten

Benötigt werden zusammenhängende Abrechnungsunterlagen von den letzten 3 Jahre. In diesem Zeitraum muss der jüngste mögliche Abrechnungszeitraum enthalten sein. Wenn z.B. der Ausweis 2018 erstellt wird, sollten Abrechnungen für ein Zeitraum von 2015 bis 2017 vorliegen. 

 

Leerstand von Wohnraum

Eine Auflistung der Zeiträume von leer stehenden Wohnraum in diesem Zeitraum.

(Sollte die Leerstandsquote zu hoch sein, ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig)

 

Relevante Daten

Neben allgemeinen Daten werden Informationen benötigt, die nicht immer bekannt sind.

Sollten Ihnen diese nicht bekannt sein, können diese durch uns nach Berechnung des Aufwands ermittelt werden. Oft fehlen z.B. folgende Angaben:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizung
  • Wohn- oder Nutzfläche
  • Art der Belüftung
  • Ausführung der Fenster
  • Bei nachträglichen Modernisierungen die Dicke der Dämmung

Unterstützend stellen wir Ihnen gerne einen Fragebogen zur Verfügung, wenn Sie an einen möglichst günstigen Energieausweis interessiert sind und hierfür Eigenleistung einbringen möchten bzw. können. 

 

Melden Sie sich einfach, gemeinsam können wir meine Dienstleistung auf Ihre Bedürfnisse optimal festlegen. 

 

Nachfolgend noch ein paar Informationen zu den Unterschied eines Energieausweis nach Bedarf oder nach Verbrauch.

 

Energieverbrauchsausweis

Die Aussagefähigkeit über die energetische Qualität ist, anders als bei dem Energieausweis nach Bedarf, stark vom Heizverhalten der Gebäudebewohner abhängig. Dort wo heute oder morgen auf die Kennwerte des Energieausweis eine höhere Bedeutung zu erwarten ist, z.B. bei Vermietung oder Verkauf, ist eventuell der Energiebedarfsausweis die bessere Wahl. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind Verbrauchsdaten von Heizkosten zu verwenden; wobei mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen sind und die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode mit eingeschlossen ist. Unser Preis ist abhängig, wieviel Eigenleistung zur Datenbereitstellung sie erbringen möchten. Ein Angebot unterbreiten wir Ihnen natürlich kostenlos und unverbindlich. 

Download
Regeln zur Erstellung von Verbrauchsausweisen
Bekanntmachung der Regeln für Energiever
Adobe Acrobat Dokument 1.6 MB

Energiebedarfsausweis

Heizverhalten, Lüftungsverhalten und der Warmwasserverbrauch sind individuelle durch den Nutzer beeinflussbare Faktoren, die bei absolut identischen Gebäuden zu erheblichen Unterschieden in den Kennwerten im Energieausweis führen können. Um objektive Werte zu erhalten, ist das genormte Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 oder DIN V 4108-6: 2003-06 in Kombination mit DIN V 4701-10: 2003-08 nach Energieeinsparverordnung Anlage 1 anzuwenden. Nach gesetzlichen Richtlinien sind Vereinfachungen zulässig. Dieses ermöglicht den zeitlichen Aufwand bei der Erstellung zu verringern, was jedoch auch die Qualität der objektiven Berechnung beeinflusst. Eine Vor-Ort-Begehung ist nur in seltenen Fällen unumgänglich. Welchen Detaillierungsgrad Sie bevorzugen, bestimmen Sie. Gerne bieten wir Ihnen die unterschiedlichen Optionen natürlich kostenlos und unverbindlich an. 

Kostenlos in Kombination mit einer Energieberatung

Durch gesetzliche Anforderungen ist für eine qualifizierte und rechtlich einwandfreie Erstellung von öffentlich rechtlichen Energieausweisen eine Inspektion des Gebäude vom Aussteller unumgänglich. Ebenso ist bei einer Energieberatung die Inspektion des Gebäude zwingende Voraussetzung. Somit ist durch die Kombination der Beauftragung nur ein Vor-Ort-Termin erforderlich und dank modernster Betriebsausstattung die Erstellung des Energieausweis nahezu ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Die anfallende Registrierungsgebühr für den Energieausweis in Höhe von 5,50€ schreiben wir in Form eines "Mengenbonus" gut.

Dieses Angebot gilt für die gleichzeitige Beauftragung von einen Energieausweis und eine von der Bafa* geförderte Energieberatung. Erfolgt die Beauftragung zeitversetzt (zuerst Energieausweis anschließend Energieberatung), wird bei unveränderten Gebäudezustand und einem Zeitraum von 12 Monaten der Preis für den Energieausweis auf den Preis für die Energieberatung angerechnet. Interessant für Verkauf und Eigentümergemeinschaften.  

Preise für einen Energieausweis hängen vom Aufwand ab. Es gibt vielfältige Faktoren die den Preis beeinflussen. Ein Energieverbrauchsausweis erstellen wir inklusive Ortstermin ab 85,00 €. Natürlich erhalten Sie auf Anfrage ein kostenloses und unverbindliches Angebot. 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle